2 Ws 32/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-03-09, 2 Ws 32/04
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 32/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-09
Aktenzeichen: 2 Ws 32/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0309.2WS32.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 81a; StOP § 202; StOP § 305
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Angeschuldigten wird mit der Maßgabe verworfen, dass
-
die Untersuchung auf die Erektionsfähigkeit des Angeschuldigten beschränkt wird,
-
die Dauer der stationären Untersuchung drei Tage nicht übersteigen darf und
-
keine Untersuchungsmethoden (insbesondere Injektionen) eingesetzt werden dürfen, durch die die körperliche Unversehrtheit des Angeschuldigten beeinträchtigt wird.
Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird um ein Drittel ermäßigt; die Staatskasse trägt ein Drittel der Auslagen des Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.