Oberlandesgericht Köln, 2004-01-27, 3 U 71/03

3 U 71/03Tribunale superiore27 gen 2004

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 3 U 71/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-27

Aktenzeichen: 3 U 71/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0127.3U71.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16.04.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 4 O 362/02 - teilweise abgeändert:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, den Klägern das Eigentum an dem Schlepper T Turbo, amtl. Kennzeichen XX-XX XXX, nebst Zubehör unter Abtretung seines diesbezüglichen Herausgabeanspruchs gegen Herrn G T, C Straße 57, #### H, zu übertragen und den Klägern den Fahrzeugbrief für den vorgenannten Schlepper herauszugeben Zug um Zug gegen Freistellung von den Ansprüchen des Herrn G T hinsichtlich der Standkosten für den Schlepper für den Zeitraum zwischen dem 30.03.1992 und dem 30.05.2002 i. H. v. 4.392,78 EUR sowie für die Zeit ab 01.06.2002 i. H. v. monatlich 31,04 EUR zuzüglich 16 % MwSt.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits I. Instanz werden den Klägern 1/3 und dem Beklagten 2/3 auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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