Oberlandesgericht Köln, 2003-12-12, 6 U 87/03

6 U 87/03Tribunale superiore12 dic 2003

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 87/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-12

Aktenzeichen: 6 U 87/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1212.6U87.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 6.6.2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 212/02 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Parteien können die Sicherheiten durch eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes leisten.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

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