8 U 79/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-07-03, 8 U 79/02
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 8 U 79/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-03
Aktenzeichen: 8 U 79/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0703.8U79.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 10.10.2002 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 400/00 - auf die Berufung des Beklagten wie folgt teilweise abgeändert und neu gefasst:
-
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 49.749,21 EUR nebst 11,75 % Zinsen seit dem 1. Juli 2002 zu zahlen.
-
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Folgeschaden zu ersetzen, der daraus entsteht, dass der gemäß Ziffer 1 zu leistende Schadensersatzbetrag für die Klägerin steuerpflichtig ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 46 % und der Beklagte zu
54 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung der Gegenseite jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.