Oberlandesgericht Köln, 2003-01-23, 14 U 32/02

14 U 32/02Tribunale superiore23 gen 2003

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 14 U 32/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-23

Aktenzeichen: 14 U 32/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0123.14U32.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 05.06.2002 (9 O 466/01) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.493,00 EUR nebst 4% Zinsen ab dem 06.11.1998 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 85% und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 15% auferlegt, die Kosten des Berufungsverfahrens dem Kläger zu 15% und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 85%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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