Oberlandesgericht Köln, 2002-05-22, 13 U 97/01

13 U 97/01Tribunale superiore22 mag 2002

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 13 U 97/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-22

Aktenzeichen: 13 U 97/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0522.13U97.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 2.3.2001 ver-kündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 371/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zur Vollstreckung gelangenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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