6 W 25/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-13, 6 W 25/01
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 6 W 25/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-13
Aktenzeichen: 6 W 25/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0613.6W25.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 05. März 2001 wird der ihnen am 21. Februar 2001 zugestellte Be-schluss des Landgerichts Köln vom 02. Februar 2001 - 31 0 31/00 SH I - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Wegen Zuwiderhandlung gegen das im Urteil der 31. Zivil-kammer des Landgerichts Köln vom 15.06.2000 - 31 0 31/00 - ausgesprochene Unterlassungsgebot werden die Schuldnerin zu 1. zu einem Ordnungsgeld in Höhe von
5.000,-- DM
und die Schuldner zu 2. und 3. zu Ordnungsgeldern in Höhe von jeweils
1.250,-- DM
sowie ersatzweise für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden können, für je 1.250,-- DM zu einem Tag Ordnungshaft, hinsichtlich der Schuldnerin zu 1. zu voll-strecken an ihren Vorstandsmitgliedern, verurteilt.
Die in erster Instanz entstandenen Kosten dieses Verfahrens tragen die Gläubigerin zu 3/4 und die Schuldner zu 1/4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.