17 U 17/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-21, 17 U 17/00
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 17 U 17/00 — Vorbehaltsurteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-21
Aktenzeichen: 17 U 17/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0221.17U17.00.00
Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.08.1999 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 276/98 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im übrigen - verurteilt, an den Kläger 29.615,10 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.07.1997 zu zahlen, und zwar davon 4.135,40 DM nebst Zinsen unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus restlichem Anwaltshonorar gemäß Rechnung vom 30.7.1998 für die Vertretung des Klägers bei Auseinandersetzung der Gemeinschaftspraxis mit Prof. Dr. F..
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 60 % und der Beklagte 40 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.300,00 DM abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die zu leistenden Sicherheiten können auch durch unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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