Oberlandesgericht Köln, 2000-10-27, 6 U 71/00

6 U 71/00Tribunale superiore27 ott 2000

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 71/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-27

Aktenzeichen: 6 U 71/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1027.6U71.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

I.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.1.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 28 O 347/99 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.) Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 500.000 D. , ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

die Einrichtung einer persönlichen Tageszeitung wie auf den nachfolgenden Seiten 3-12 dieses Urteils wiedergegeben anzubieten und/oder anbieten zu lassen.

2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.) Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III.)Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin zu 9/10 und die Beklagten zu 1/10 zu tragen.

IV.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 33.000 D. abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 3.300 D. abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Klägerin und den Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

V.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 180.000 D. , die-jenige der Beklagten wird auf 20.000 D. festgesetzt.

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