Oberlandesgericht Köln, 2000-10-24, 9 U 75/99

9 U 75/99Tribunale superiore24 ott 2000

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 9 U 75/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-24

Aktenzeichen: 9 U 75/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1024.9U75.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.05.1999 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 552/98 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen dürfen auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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