16 U 43/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-10, 16 U 43/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-01-10, 16 U 43/99
16 U 43/99Tribunale superiore10 gen 2000
Regest
Die Kenntnis vom hohen Ölverbrauch eines Kraftfahrzeugs ( hier: 1,5 l pro 1000 km bei einem älteren Modell der Luxusklasse ) ist allein kein sicheres Indiz für die positive Kenntnis von einem Motorschaden. Erst wenn weitere, konkret auf eine Schädigung hinweisende Umstände hinzutreten, ist auch der erhöhte Ölverbrauch ein wesentliches Indiz für einen Schadensfall.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 16 U 43/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-10
Aktenzeichen: 16 U 43/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0110.16U43.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 459, 463
Leitsätze
Die Kenntnis vom hohen Ölverbrauch eines Kraftfahrzeugs ( hier: 1,5 l pro 1000 km bei einem älteren Modell der Luxusklasse ) ist allein kein sicheres Indiz für die positive Kenntnis von einem Motorschaden. Erst wenn weitere, konkret auf eine Schädigung hinweisende Umstände hinzutreten, ist auch der erhöhte Ölverbrauch ein wesentliches Indiz für einen Schadensfall.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 2. März 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 489/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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