Oberlandesgericht Köln, 1999-03-11, 15 W 14/99

15 W 14/99Tribunale superiore11 mar 1999

Regest

Zum Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters. Ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO kann, muß aber nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, speziell im Zusammenhang mit der Verwerfungskompetenz bei rechtsmißbräuchlichen Anträgen.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 15 W 14/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-11

Aktenzeichen: 15 W 14/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0311.15W14.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 42 ff

Leitsätze

Zum Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters. Ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO kann, muß aber nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, speziell im Zusammenhang mit der Verwerfungskompetenz bei rechtsmißbräuchlichen Anträgen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 1) gegen den Beschluß der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. Januar 1999 - 12 S 128/98 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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