Oberlandesgericht Köln, 1999-03-08, 16 W 32/98

16 W 32/98Tribunale superiore8 mar 1999

Regest

EuGVÜ Art. 27 Nr. 1 Die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung, die nach ordnungsgemäßer Verfahrenseinleitung auf Grund eines teilweise fehlerhaften Verfahrens ergangen war, ist nur dann abzulehnen, wenn das Verfahren von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Ausmaß abweicht, daß sie nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 W 32/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-08

Aktenzeichen: 16 W 32/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0308.16W32.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: ORDRE PUBLIC

Leitsätze

EuGVÜ Art. 27 Nr. 1 Die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung, die nach ordnungsgemäßer Verfahrenseinleitung auf Grund eines teilweise fehlerhaften Verfahrens ergangen war, ist nur dann abzulehnen, wenn das Verfahren von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Ausmaß abweicht, daß sie nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.