19 W 8/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-26, 19 W 8/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-02-26, 19 W 8/99
19 W 8/99Tribunale superiore26 feb 1999
Regest
Zwar ist in der Regel der Streitwert des Widerrufsantrags nicht geringer als der Wert des auf Unterlassung der selben Äußerung gerichteten Antrags. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn schon im Zeitpunkt der Klageerhebung feststeht, dass die Äußerung für die klagende Partei ohne nachteilige Folgen geblieben ist.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 19 W 8/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-02-26
Aktenzeichen: 19 W 8/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0226.19W8.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: ZPO § 37
Leitsätze
Zwar ist in der Regel der Streitwert des Widerrufsantrags nicht geringer als der Wert des auf Unterlassung der selben Äußerung gerichteten Antrags. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn schon im Zeitpunkt der Klageerhebung feststeht, dass die Äußerung für die klagende Partei ohne nachteilige Folgen geblieben ist.
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird die Streitwert-festsetzung des Landgerichts Köln im Urteil vom 16.12.1998 - 20 0 277/98 - abgeändert.
Der Streitwert wird auf 23.000,00 DM festgesetzt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.