Oberlandesgericht Köln, 1999-01-19, 9 U 73/98

9 U 73/98Tribunale superiore19 gen 1999

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 9 U 73/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-19

Aktenzeichen: 9 U 73/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0119.9U73.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16.04.1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 0 280/97 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.