15 U 122/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-24, 15 U 122/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-24, 15 U 122/98
15 U 122/98Tribunale superiore24 set 1998
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 15 U 122/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-24
Aktenzeichen: 15 U 122/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0924.15U122.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 07.09.1998 - 28 O 413/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I. Die Verfügungsbeklagte hat es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die nachfolgende Behauptung aufzustellen, auszustrahlen und zu verbreiten bzw. aufstellen, ausstrahlen und verbreiten zu lassen, nämlich
"Auch Konrad Adenauer und ... würden deshalb heute die Republikaner wählen", wie nachstehend wiedergegeben:
pp.
II. Der Verfügungsbeklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer I. ausgesprochene Verpflichtung ein Ordnungsgeld bis zu 500.000,-- DM und für den Fall, dass dieses nicht beigetriebeben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten festgesetzt werden kann.
III. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens wer-den zu 1/3 dem Verfügungskläger, zu 2/3 der Verfügungsbeklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Verfügungsbeklagte.
IV. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.