Oberlandesgericht Köln, 1998-06-25, 1 U 20/98

1 U 20/98Tribunale superiore25 giu 1998

Regest

Auch für eine länger dauernde Ersatzteilbeschaffung bei einem ausländischen Fahrzeug steht dem Geschädigten Nutzungsausfallentschädigung zu (hier: Reparaturzeit von 75 Tagen bei amerikanischem Van mit Sonderausstattung)

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 1 U 20/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-25

Aktenzeichen: 1 U 20/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0625.1U20.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: BGB § 249

Leitsätze

Auch für eine länger dauernde Ersatzteilbeschaffung bei einem ausländischen Fahrzeug steht dem Geschädigten Nutzungsausfallentschädigung zu (hier: Reparaturzeit von 75 Tagen bei amerikanischem Van mit Sonderausstattung)

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.01.1998 - 15 O 471/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, über den vom Landgericht mit Urteil vom 15.01.1998 - 15 O 471/97 - zuerkannten Betrag hinaus weitere 6.528,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.06.1997 an den Kläger zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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