Oberlandesgericht Köln, 1998-06-08, 16 U 92/97

16 U 92/97Tribunale superiore8 giu 1998

Regest

Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bei überzahltem Mietzins unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 U 92/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-08

Aktenzeichen: 16 U 92/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0608.16U92.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 812, 197

Leitsätze

Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bei überzahltem Mietzins unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Oktober 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 415/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im übrigen - verurteilt, an den Kläger 8.316,03 DM nebst 4 % Zinsen seit 09.07.1997 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 57 %, die Beklagte zu 43 %; die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 30 %, der Beklagten zu 70 % zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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