Oberlandesgericht Köln, 1997-08-26, 16 WX 137/97

16 WX 137/97Tribunale superiore26 ago 1997

Regest

Dauer der Betreuung FGG §§ 68 b Abs. 1, 69 Abs. 1 Bei der Anordnung der Betreuung ist in besonderem Maße der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Die Betreuung darf daher nur für den Zeitraum angeordnet werden, für den sie nach den zum Zeitpunkt der Anordnung vorliegenden Erkenntnissen unbedingt erforderlich ist.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 137/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-08-26

Aktenzeichen: 16 WX 137/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0826.16WX137.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG §§ 68 B ABS. 1, 69 ABS. 1; DAUER DER BETREUUNG

Leitsätze

Dauer der Betreuung

FGG §§ 68 b Abs. 1, 69 Abs. 1 Bei der Anordnung der Betreuung ist in besonderem Maße der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Die Betreuung darf daher nur für den Zeitraum angeordnet werden, für den sie nach den zum Zeitpunkt der Anordnung vorliegenden Erkenntnissen unbedingt erforderlich ist.

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