16 Wx 95/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-11, 16 Wx 95/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-04-11, 16 Wx 95/97
16 Wx 95/97Tribunale superiore11 apr 1997
Regest
In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bedarf die Beschwerdeschrift gegen Entscheidungen der ersten Instanz nicht der Unterschrift des Beschwerdeführers oder des von diesem beauftragten Vertreters, wen aus der Beschwerdeschrift selbst unzweifelhaft ermittelt werden kann, daß die Beschwerde als solche ernsthaft gewollt ist, daß es sich also nicht nur um einen Entwurf handelt, und wer die Beschwerde verfolgt.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 95/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-04-11
Aktenzeichen: 16 Wx 95/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0411.16WX95.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 21
Leitsätze
In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bedarf die Beschwerdeschrift gegen Entscheidungen der ersten Instanz nicht der Unterschrift des Beschwerdeführers oder des von diesem beauftragten Vertreters, wen aus der Beschwerdeschrift selbst unzweifelhaft ermittelt werden kann, daß die Beschwerde als solche ernsthaft gewollt ist, daß es sich also nicht nur um einen Entwurf handelt, und wer die Beschwerde verfolgt.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen vom 1. April 1997 gegen den Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18. März 1997 - 6 T 111/97 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.