Oberlandesgericht Köln, 1996-08-06, 5 W 44/96

5 W 44/96Tribunale superiore6 ago 1996

Regest

Der Streitwert einer Klage um den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages errechnet sich aus dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie. Ausstehender Ersatz von Krankheitskosten ist nur hinzuzusetzen, wenn er mit der Klage zusätzlich geltend gemacht wird.

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Oberlandesgericht Köln — 5 W 44/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-08-06

Aktenzeichen: 5 W 44/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0806.5W44.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: GKG §§ 3, 9, 12

Leitsätze

Der Streitwert einer Klage um den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages errechnet sich aus dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie. Ausstehender Ersatz von Krankheitskosten ist nur hinzuzusetzen, wenn er mit der Klage zusätzlich geltend gemacht wird.

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.4.1996 - 23 O 328/95 - unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen teilweise abgeändert und der Streitwert auf

18.040,26 DM

festgesetzt.

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