18 U 117/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-12-08, 18 U 117/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-12-08, 18 U 117/94
18 U 117/94Tribunale superiore8 dic 1994
Regest
1. Auf öffentlichen Parkplätzen, auf denen die StVO gilt, muß der Vorfahrtberechtigte in besonderem Maße mit Vorfahrtsverletzungen rechnen und hierauf seine Fahrweise einstellen. 2. Ist ein gewerblich genutztes Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt worden, steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nur zu, wenn die fehlende Nutzungsmöglichkeit sich als fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 18 U 117/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-12-08
Aktenzeichen: 18 U 117/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1208.18U117.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: § 17 STVG
Leitsätze
- Auf öffentlichen Parkplätzen, auf denen die StVO gilt, muß der Vorfahrtberechtigte in besonderem Maße mit Vorfahrtsverletzungen rechnen und hierauf seine Fahrweise einstellen.
- Ist ein gewerblich genutztes Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt worden, steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nur zu, wenn die fehlende Nutzungsmöglichkeit sich als fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.05.1994 - 20 O 496/93 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.