13 W 60/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-11-28, 13 W 60/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-11-28, 13 W 60/94
13 W 60/94Tribunale superiore28 nov 1994
Regest
1. Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kommt auch im selbständigen Beweisverfahren in Betracht. 2. Bei der hinreichenden Aussicht auf Erfolg ist auf die Erfolgsaussicht des Antrags im selbständigen Beweisverfahren, nicht auf die einer beabsichtigten Klage abzustellen. 3. Ein rechtliches Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO ist nur gegeben, wenn im Falle der Bestätigung der Beweisfrage durch das Ergebnis der beantragten Beweisaufnahme ein Anspruch des Antragstellers gegeben sein kann.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 13 W 60/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-11-28
Aktenzeichen: 13 W 60/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1128.13W60.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: § 114 ZPO; § 485 ZPO
Leitsätze
-
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kommt auch im selbständigen Beweisverfahren in Betracht.
-
Bei der hinreichenden Aussicht auf Erfolg ist auf die Erfolgsaussicht des Antrags im selbständigen Beweisverfahren, nicht auf die einer beabsichtigten Klage abzustellen.
-
Ein rechtliches Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO ist nur gegeben, wenn im Falle der Bestätigung der Beweisfrage durch das Ergebnis der beantragten Beweisaufnahme ein Anspruch des Antragstellers gegeben sein kann.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.