Oberlandesgericht Köln, 1994-11-09, 27 U 22/92

27 U 22/92Tribunale superiore9 nov 1994

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 27 U 22/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-09

Aktenzeichen: 27 U 22/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1109.27U22.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 4. Dezember 1991 verkündete Teilurteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 447/85 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 166.611,-- DM zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage auf Ersatz entgangenen Gewinns abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges insgesamt haben die Klägerin 8/13 und die Beklagte 5/13 zu tragen.

Die Kosten dieses Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 1/13 und die Beklagte zu 12/13 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 182.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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