17 W 278/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-10-10, 17 W 278/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-10-10, 17 W 278/94
17 W 278/94Tribunale superiore10 ott 1994
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 17 W 278/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-10-10
Aktenzeichen: 17 W 278/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1010.17W278.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, jedoch wird der angefochtene Beschluß unter Einbeziehung der Teilabhilfeentschließung des Rechtspflegers vom 20. September 1994 zur Klarstellung wie folgt neu gefaßt:
Aufgrund des von den Parteien am 5. Mai 1992 vor dem Landgericht Köln abgeschlossenen Prozeßvergleichs hat die Beklagte
an die Klägerin zu 1) 3.332,70 DM und an die Klägerin zu 2) 3.799,28 DM, jeweils nebst 4% Zinsen seit dem 6. April 1994, zu erstatten.
Die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Die der Klägerin zu 2) im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten trägt die Beklagte voll. Von den der Beklagten im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren erwachsenen Kosten hat die Klägerin zu 1) die Hälfte zu tragen.
Im übrigen tragen die Parteien ihre Kosten selbst.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.