9 U 147/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-09-20, 9 U 147/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-09-20, 9 U 147/94
9 U 147/94Tribunale superiore20 set 1994
Regest
1. In der Rechtsschutzversicherung für Lohn- und Gehaltsempfänger bleibt der Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden (hier 7-monatigen) Unterbrechung einer abhängigen Beschäftigung bestehen. Entscheidend für die Deckung aus der Rechtsschutzversicherung ist der jeweilige innere und sachliche Bezug des einzelnen Versicherungsfalles. 2. Der Nachweis eines Ausschlußtatbestandes (hier: Zusammenhang mit einer vollständigen Tätigkeit) obliegt dem Versicherer. 3. Eigene Vermögensverwaltung oder eine nach Art und Umfang nur als Nebentätigkeit einzuordnende Tätigkeit erfüllt noch nicht den Ausschlußtatbestand der selbständigen Tätigkeit in § 26 ARB.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 9 U 147/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-09-20
Aktenzeichen: 9 U 147/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0920.9U147.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 10 ARB 75; § 25 ARB 75; § 26 ARB 75
Leitsätze
- In der Rechtsschutzversicherung für Lohn- und Gehaltsempfänger bleibt der Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden (hier 7-monatigen) Unterbrechung einer abhängigen Beschäftigung bestehen. Entscheidend für die Deckung aus der Rechtsschutzversicherung ist der jeweilige innere und sachliche Bezug des einzelnen Versicherungsfalles.
- Der Nachweis eines Ausschlußtatbestandes (hier: Zusammenhang mit einer vollständigen Tätigkeit) obliegt dem Versicherer.
- Eigene Vermögensverwaltung oder eine nach Art und Umfang nur als Nebentätigkeit einzuordnende Tätigkeit erfüllt noch nicht den Ausschlußtatbestand der selbständigen Tätigkeit in § 26 ARB.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.