Oberlandesgericht Köln, 1994-05-04, 6 U 289/93

6 U 289/93Tribunale superiore4 mag 1994

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 289/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-05-04

Aktenzeichen: 6 U 289/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0504.6U289.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. September 1993 verkündete Urteil der 12. Kammer des Landgerichts Aachen - 12 O 80/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Unterlassungstenor des landgerichtlichen Urteils wie folgt neu gefaßt wird:

Die Beklagte wird verurteilt, es im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwek- ken zu unterlassen, auf Werbeträgern zu erklären:

"Mehr Leistung auch im Service: - Beratung und Aufmessen (auf Wunsch bei Ihnen) - Verlegen von Bodenbelägen - Ausgleichen unebener Untergründe - Anbringen von Fußleisten und Türprofilen - Abhobeln von Türen - Verrücken der Möbel"

wie nachstehend wiedergegeben

pp.

Die Kosten des Berufungsrechtszugs werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Beklagten: 25.000,00 DM

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