Oberlandesgericht Köln, 1994-01-28, 6 U 122/93

6 U 122/93Tribunale superiore28 gen 1994

Regest

Unterlassungs- und Löschungsanspruch bei Verwechslungsfähigkeit der Firmen- und Warenkennzeichnung "Sportsfan" als Kennzeichnung von Kleidungsstücken, insbesondere Sportkleidung, und "Sportman" als allein kennzeichnungskräftiger Bestandteil der Firma eines Unternehmens, das sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Bekleidungsstücken, insbesondere Herrenhosen und Herrenjacken befaßt, sind miteinander verwechslungsfähig.

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Oberlandesgericht Köln — 6 U 122/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-28

Aktenzeichen: 6 U 122/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0128.6U122.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: § 16 UWG; § 12 BGB; WETTBEWERB; WARENZEICHEN; VERWECHSLUNGSGEFAHR; UNTERLASSUNG; LÖSCHUNG; SPORTMAN; SPORTFAN; FIRMA; NAMEN

Leitsätze

Unterlassungs- und Löschungsanspruch bei Verwechslungsfähigkeit der Firmen- und Warenkennzeichnung

"Sportsfan" als Kennzeichnung von Kleidungsstücken, insbesondere Sportkleidung, und "Sportman" als allein kennzeichnungskräftiger Bestandteil der Firma eines Unternehmens, das sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Bekleidungsstücken, insbesondere Herrenhosen und Herrenjacken befaßt, sind miteinander verwechslungsfähig.

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