Oberlandesgericht Köln, 1993-11-24, 11 U 77/93

11 U 77/93Tribunale superiore24 nov 1993

Regest

Bei zu Unrecht eingetragenen Vormerkung findet § 849 BGB entsprechende Anwendung. Das schuldrechtliche vereinbarte Verfügungsverbot ist nicht im Wege einer Vormerkung zu sichern. Allerdings kann der für den Fall der verbotswidrigen Verfügung vertraglich vereinbarte Rückübertragungsanspruch durch Vormerkungsanspruch gesichert werden.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 11 U 77/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-24

Aktenzeichen: 11 U 77/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1124.11U77.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: VORMERKUNG; VERFÜGUNGSVERBOT

Leitsätze

Bei zu Unrecht eingetragenen Vormerkung findet § 849 BGB entsprechende Anwendung.

Das schuldrechtliche vereinbarte Verfügungsverbot ist nicht im Wege einer Vormerkung zu sichern. Allerdings kann der für den Fall der verbotswidrigen Verfügung vertraglich vereinbarte Rückübertragungsanspruch durch Vormerkungsanspruch gesichert werden.

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