Oberlandesgericht Köln, 1993-09-17, 6 U 133/92

6 U 133/92Tribunale superiore17 set 1993

Regest

Die Werbeankündigungen "Umweltfreundliches Bauen" und/oder "Vorbildliche Häuser aus umweltfreundlichen Werken" eines Fertighausanbieters verstoßen gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG, wenn nicht der jeweils angesprochene konkrete Umweltbezug klar angegeben ist oder die Aussage sich eindeutig und unmißverständlich auf den vom Werbenden für sein Produkt und/oder seine Produktionsweise tatsächlich in Anspruch genommenen Umweltaspekt (z.B. Abfallreduzierung) beschränkt.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 133/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-09-17

Aktenzeichen: 6 U 133/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0917.6U133.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 3; UWG § 13 ABS. 2 NR. 2

Leitsätze

Die Werbeankündigungen "Umweltfreundliches Bauen" und/oder "Vorbildliche Häuser aus umweltfreundlichen Werken" eines Fertighausanbieters verstoßen gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG, wenn nicht der jeweils angesprochene konkrete Umweltbezug klar angegeben ist oder die Aussage sich eindeutig und unmißverständlich auf den vom Werbenden für sein Produkt und/oder seine Produktionsweise tatsächlich in Anspruch genommenen Umweltaspekt (z.B. Abfallreduzierung) beschränkt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Juni 1992 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 136/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Beklagten: 50.199,50 DM

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.