6 U 163/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-09-10, 6 U 163/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-09-10, 6 U 163/93
6 U 163/93Tribunale superiore10 set 1993
Regest
Die Bezeichnung"Ausstellungshandbuch" für eine Druckschrift ("Handbuch", das Kunstausstellungen zum Gegenstand hat) ist von Hause aus nicht unterscheidungskräftig; sie kann Schutzfähigkeit nur kraft Verkehrsgeltung erlangen. Die Anforderungen an den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Verkehrsgeltung sind bei einer Bezeichnung der vorliegenden Art, da praktisch rein beschreibend und gattungsbezogen, sehr hoch anzusetzen. Überdies besteht wegen der glatten Bestimmungsangabe ein erhebliches Freihaltebedürfnis.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 6 U 163/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-09-10
Aktenzeichen: 6 U 163/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0910.6U163.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 16 ABS 1
Leitsätze
Die Bezeichnung"Ausstellungshandbuch" für eine Druckschrift ("Handbuch", das Kunstausstellungen zum Gegenstand hat) ist von Hause aus nicht unterscheidungskräftig; sie kann Schutzfähigkeit nur kraft Verkehrsgeltung erlangen. Die Anforderungen an den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Verkehrsgeltung sind bei einer Bezeichnung der vorliegenden Art, da praktisch rein beschreibend und gattungsbezogen, sehr hoch anzusetzen. Überdies besteht wegen der glatten Bestimmungsangabe ein erhebliches Freihaltebedürfnis.
Tenor
Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 17. Juni 1993 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 96/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.