Oberlandesgericht Köln, 1993-04-28, 27 U 201/92

27 U 201/92Tribunale superiore28 apr 1993

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 27 U 201/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-04-28

Aktenzeichen: 27 U 201/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0428.27U201.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird auf die Anschlußberufung der Klägerin das am 18. August 1992 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 427/90 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 6.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. November 1990 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen materiellen und immateriellen Zukunftsschaden aus der Operation vom 11. August 1990 und der hieraus resultierenden Narbenbildung zu ersetzen, soweit der Anspruch nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 1/3, der Beklagte zu 2/3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/4, der Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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