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1 Vollz 464/24•Oberlandesgericht Hamm, 2025-06-13, 1 Vollz 464/24
1 Vollz 464/24Tribunale superiore13 giu 2025
Bei der Durchsicht von (geöffneter) Verteidigerpost im Rahmen einer Haftraumkontrolle hat der Betroffene einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Anwesenheit.
Entscheidungsdatum: 2025-06-13
Aktenzeichen: 1 Vollz 464/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0613.1VOLLZ464.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StVollzG NRW § 64 Abs. 1; StVollzG NRW § 26 Abs. 3
Bei der Durchsicht von (geöffneter) Verteidigerpost im Rahmen einer Haftraumkontrolle hat der Betroffene einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Anwesenheit.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last (§ 121 Abs. 2 StVollzG).
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