Oberlandesgericht Hamm, 2025-06-05, 3 Ws 141-142/25

3 Ws 141-142/25Tribunale superiore5 giu 2025

Regest

Zum Vorliegen einer Zustellungsvollmacht des Verurteilten für eine Suchtberatungsstelle, bei der er nicht wohnhaft ist.

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Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 141-142/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-05

Aktenzeichen: 3 Ws 141-142/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0605.3WS141.142.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: § 37 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 171 ZPO

Leitsätze

Zum Vorliegen einer Zustellungsvollmacht des Verurteilten für eine Suchtberatungsstelle, bei der er nicht wohnhaft ist.

Tenor

Entscheidung des Vorsitzenden:

Dem Verurteilten wird für das Beschwerdeverfahren Rechtsanwältin H. I. aus B. als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Senatsentscheidung:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Detmold zurückgegeben.

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