Oberlandesgericht Hamm, 2025-04-11, 2 U 5/25

2 U 5/25Tribunale superiore11 apr 2025

Regest

Zur Frage, ob Angaben zur Kapazität der Speicherbatterie einer Photovoltaikanlage Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung sein und einen Sachmangel begründen können, wenn diese Kapazität dauerhaft nicht erreicht werden kann

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 5/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-11

Aktenzeichen: 2 U 5/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0411.2U5.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: § 433 BGB; § 434 BGB

Leitsätze

Zur Frage, ob Angaben zur Kapazität der Speicherbatterie einer Photovoltaikanlage Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung sein und einen Sachmangel begründen können, wenn diese Kapazität dauerhaft nicht erreicht werden kann

Tenor

wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten im schriftlichen Verfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

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