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5 Ws 48/25•Oberlandesgericht Hamm, 2025-04-03, 5 Ws 48/25
5 Ws 48/25Tribunale superiore3 apr 2025
1. Die absolute Voraussehbarkeit eines Suizides sowie eine lückenlose Überwachung und Sicherung ist auch auf einer geschlossenen Station eines Krankenhauses nicht möglich. 2. Die behandelnden Ärzte auf einer geschlossenen Station haben bei der Abwägung von Sicherheitsmaßnahmen (unter Berücksichtigung von Menschenwürde und allgemeiner Handlungsfreiheit) und der beabsichtigten Wiederherstellung der psychischen Gesundheit des Patienten einen situativen Beurteilungsspielraum.
Entscheidungsdatum: 2025-04-03
Aktenzeichen: 5 Ws 48/25
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0403.5WS48.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: § 222 StGB
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten der Antragsteller als unbegründet verworfen.
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