Oberlandesgericht Hamm, 2025-03-25, 4 ORs 19/25

4 ORs 19/25Tribunale superiore25 mar 2025

Regest

1. Ein Werkunternehmerpfandrecht lässt einen Vermögensschaden i. S. d. § 263 Abs. 1 StGB allenfalls entfallen, wenn es werthaltig ist. Dies setzt jedoch voraus, dass der Anspruch aus dem Werkunternehmerpfandrecht eine jederzeit und ohne Zeit- und Kostenaufwand zu erreichende Zahlung erwarten lässt und nicht minderwertig ist. 2. Ein Werkunternehmerpfandrecht kann für den Fall eines Kfz-Reparaturauftrags nur dann werthaltig sein, wenn dem Werkunternehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) bei der Inbesitznahme des Pkw übergeben wurde. Denn nur in solch einem Fall kann die Verwertung des Werkunternehmerpfandrechts im Rahmen des Pfandverkaufs ohne nennenswerte Schwierigkeiten erfolgen.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 4 ORs 19/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-25

Aktenzeichen: 4 ORs 19/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0325.4ORS19.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StGB § 263 Abs. 1; BGB § 647 BGB; BGB § 1257

Leitsätze

    1. Ein Werkunternehmerpfandrecht lässt einen Vermögensschaden i. S. d. § 263 Abs. 1 StGB allenfalls entfallen, wenn es werthaltig ist. Dies setzt jedoch voraus, dass der Anspruch aus dem Werkunternehmerpfandrecht eine jederzeit und ohne Zeit- und Kostenaufwand zu erreichende Zahlung erwarten lässt und nicht minderwertig ist.
    1. Ein Werkunternehmerpfandrecht kann für den Fall eines Kfz-Reparaturauftrags nur dann werthaltig sein, wenn dem Werkunternehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) bei der Inbesitznahme des Pkw übergeben wurde. Denn nur in solch einem Fall kann die Verwertung des Werkunternehmerpfandrechts im Rahmen des Pfandverkaufs ohne nennenswerte Schwierigkeiten erfolgen.

Tenor

Die Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.

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