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22 U 25/24•Oberlandesgericht Hamm, 2025-01-20, 22 U 25/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-20
Aktenzeichen: 22 U 25/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0120.22U25.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger gegen das am 18.01.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz tragen die Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten Ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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