progetti
1 Vollz 438/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-10-29, 1 Vollz 438/24
1 Vollz 438/24Tribunale superiore29 ott 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-29
Aktenzeichen: 1 Vollz 438/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1029.1VOLLZ438.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Festsetzung des Gegenstandswerts - aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Ablehnung der JVA R. vom 10.08.2023, dem Betroffenen Ausgang im Umfang von 10 Std./Woche zu bewilligen, rechtswidrig war.
Die Kosten des Verfahrens insgesamt und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.