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20 U 10/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-04, 20 U 10/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-04
Aktenzeichen: 20 U 10/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0904.20U10.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. November 2023 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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