progetti
20 U 7/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-06-19, 20 U 7/24
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 20 U 7/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0619.20U7.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Dezember 2023 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.