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15 W 111/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-06-04, 15 W 111/24
15 W 111/24Tribunale superiore4 giu 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-04
Aktenzeichen: 15 W 111/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0604.15W111.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat die dem Beteiligten zu 2) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 27,37 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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