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5 U 206/21•Oberlandesgericht Hamm, 2024-05-06, 5 U 206/21
Entscheidungsdatum: 2024-05-06
Aktenzeichen: 5 U 206/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0506.5U206.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger gegen das am 11.11.2021 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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