Oberlandesgericht Hamm, 2024-04-11, 3 ORs 19/24

3 ORs 19/24Tribunale superiore11 apr 2024

Regest

Zum Fall einer zulässigen Rüge der Verletzung von § 261 StPO (Ausschöpfungsrüge) bzgl. einer getroffenen Einziehungsentscheidung.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 3 ORs 19/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-11

Aktenzeichen: 3 ORs 19/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0411.3ORS19.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StPO § 261

Leitsätze

Zum Fall einer zulässigen Rüge der Verletzung von § 261 StPO (Ausschöpfungsrüge) bzgl. einer getroffenen Einziehungsentscheidung.

Tenor

    1. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 26. Juli 2023 wird hinsichtlich der Einziehungsentscheidung betreffend das sichergestellte Kraftfahrzeug Skoda Kodiaq mit der Fahrgestellnummer N01, 2 Fahrzeugschlüssel und 2 Fahrzeugpapiere sowie das sichergestellte Kraftfahrzeug Mercedes Benz B-Klasse mit der Fahrgestellnummer N02 mit 2 Fahrzeugschlüsseln und 2 Fahrzeugpapieren aufgehoben; die Einziehungsentscheidung entfällt insoweit.
    1. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
    1. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1, 4 StPO).

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