progetti
10 W 107/22•Oberlandesgericht Hamm, 2024-02-13, 10 W 107/22
10 W 107/22Tribunale superiore13 feb 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-13
Aktenzeichen: 10 W 107/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0213.10W107.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 48.000 EUR festgesetzt, § 40 Abs. 5 GNotKG.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.