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10 W 60/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-02-09, 10 W 60/23
Entscheidungsdatum: 2024-02-09
Aktenzeichen: 10 W 60/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0209.10W60.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Witten vom 20.04.2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen trägt die Beschwerdeführerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 250.000,00 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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