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5 Ws 273/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-01-30, 5 Ws 273/23
5 Ws 273/23Tribunale superiore30 gen 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-30
Aktenzeichen: 5 Ws 273/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0130.5WS273.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die der Rechtsanwältin G. aus D. zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf einen Betrag in Höhe von 506,49 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; eine Auslagenerstattung findet nicht statt.
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