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20 U 142/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-10-23, 20 U 142/23
20 U 142/23Tribunale superiore23 ott 2023
Zu einem in einer Luftfahrzeug-Kaskoversicherung vereinbarten Leistungsausschluss bei „Fehlbedienung“: Ausschluss bejaht bei einem (durch Fehlen von Kodierstiften begünstigten) fehlerhaften Einstecken eines Steckers eines zerlegbaren Motorseglers.
Entscheidungsdatum: 2023-10-23
Aktenzeichen: 20 U 142/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1023.20U142.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Zu einem in einer Luftfahrzeug-Kaskoversicherung vereinbarten Leistungsausschluss bei „Fehlbedienung“: Ausschluss bejaht bei einem (durch Fehlen von Kodierstiften begünstigten) fehlerhaften Einstecken eines Steckers eines zerlegbaren Motorseglers.
Die Berufung des Klägers gegen das am 06.06.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (9 O 93/22) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 50.000,00 € festgesetzt.
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