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20 U 23/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-17, 20 U 23/23
Entscheidungsdatum: 2023-08-17
Aktenzeichen: 20 U 23/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0817.20U23.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
I.
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung gegen das am 17.01.2023 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Detmold
durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen, soweit er hiermit unter Abänderung des angefochtenen Urteils die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 110.074,35 € beantragt, und
im Übrigen seine Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 II ZPO).
II.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung.
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