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20 U 11/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-14, 20 U 11/23
20 U 11/23Tribunale superiore14 ago 2023
Zu einer Ausschlussklausel für Kosten infolge von – näher beschriebenen – „Vorerkrankungen“ in einer Reiserücktrittsversicherung: Wirksamkeit der Klausel offengelassen; Ausschluss im Streitfall verneint für vorbestehende Prostatavergrößerung.
Entscheidungsdatum: 2023-08-14
Aktenzeichen: 20 U 11/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0814.20U11.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Zu einer Ausschlussklausel für Kosten infolge von – näher beschriebenen – „Vorerkrankungen“ in einer Reiserücktrittsversicherung: Wirksamkeit der Klausel offengelassen; Ausschluss im Streitfall verneint für vorbestehende Prostatavergrößerung.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.11.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Berufungsstreitwert: 30.000 €
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